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Termine

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte rechtzeitig, möglichst 24 Stunden vor dem Termin.

Als Heilpraktikerin schließe ich mit dem Patienten einen Dienstvertrag gem. § 145 BGB und §§ 611–630 BGB, welcher mich zur Leistung der vereinbarten Dienste (Bemühen um Heilung oder Linderung einer Krankheit im gegenseitigen Einverständnis) und den Patienten zur Bezahlung einer Vergütung verpflichtet.